Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Abweichende Vertragsinhalte oder Änderungen sind für die Vertragsparteien nur bindend, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss und -partner
- Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Gast zustande.
- Lehnt das Hotel eine Buchungsanfrage ab und unterbreitet ein abweichendes Angebot, so ist das Hotel an dieses abweichende Angebot für die Dauer von zwei Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem Hotel die Annahme in Textform erklärt.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, kann dieser innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten. Die Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Bei Rücktritt des Gastes in der vereinbarten Optionsfrist hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Vertrag kommt bindend zustande, wenn der Gast das Angebot annimmt und schriftlich dem Hotel rückbestätigt. Die Option verfällt, wenn keiner der Parteien in dem angegebenen Optionszeitraum schriftlich das Angebot rückbestätigt und die Optionsfrist verstreichen lässt. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die in der Option gebuchten Räume, Zimmer oder Leistungen frei verfügen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für gemietete Hotelzimmer sowie die für weitere vereinbarte Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder dem Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern oder Abgaben nach Vertragsabschluss, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben. Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird ebenfalls als Basis der Preisanpassung gesehen.
- Die Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten und sofern der Gast ein Unternehmen ist, in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von Euro 5,00 erheben.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Wird eine vereinbarte oder vom Hotel nach vorstehender Regelung verlangte Vorauszahlung nicht oder nicht vollständig bis zur Fälligkeit geleistet, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Hält sich der Gast länger als 7 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen.
§ 4 Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Hotelzimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels in Textform innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß § 3 Nr. 5 auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls * höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter Irreführung oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wurden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
- eine unbefugte Unter-oder Weitervermietung vorliegt;
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nichts ausgleicht der keine ausreichende Sicherheitsleistungen bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches, der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlung eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 5 Rücktritt des Gastes, Stornierung (Abbestellung)
Hotelzimmer können vom Gast, soweit nicht anders vereinbart, bis 18.00 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden. Danach räumt das Hotel dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Im Falle eines Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
- Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Halbpension sowie 60 % des vertraglich vereinbarten Preises für Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder dem Hotel entstandener Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
- Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt den Anspruch auf die von ihm gebuchte Zimmerkategorie – er hat jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmerkategorien und Zimmer schriftlich bestätigt.
- Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Hotelzimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
§ 7 Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen
- Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
- Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, Garage etc. sind vom Gast zu bezahlen.
§ 8 Haftung des Gastes für Schäden
- Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, soweit das Hotel hieran kein Verschulden trifft.
- Das Hotel kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
§ 9 Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet unbeschränkt für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes, arglistiges Verschweigen von Mängeln, sowie bei arglistiger Täuschung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Unbeschadet § 9 Nr. 1. ist die Haftung des Hotels für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und/oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Erfüllung der Gast regelmäßig vertrauen darf: sogenannte Kardinalpflichten), betroffen sind.
- Die Haftung des Hotels für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Kardinalpflichten gemäß § 9 Nr. 3 ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Unbeschadet § 9 Nr. 1. verjähren alle Ansprüche gegen das Hotel innerhalb eines Jahres, sofern der Gast Unternehmer ist.
- § 9 Nr. 1 - 4 gelten für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.
- Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage des Gastes auf dessen Kosten nachgesandt. Die Kosten für den Versand trägt der Gast. Das Hotel wird den Gast über liegengebliebene Gegenstände informieren und verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von sechs Monaten. Das Hotel ist berechtigt, nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist die vorbezeichneten Sachen, dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
- Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Vertragsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder Email.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist - sofern der Gast Unternehmer ist - der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.